Kostenübernahme

Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, werden die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Je nachdem wie sie versichert sind, unterscheidet sich das Antragsverfahren. Im Folgenden finden Sie dazu einen kurzen Überblick. Natürlich berate ich Sie dazu auch gern persönlich und bin Ihnen bei der Antragstellung behilflich. 

 

Gesetzliche Krankenkassen

Aufgrund meiner Kassenzulassung kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden von diesen in aller Regel übernommen. Ich berate Sie gern persönlich zum Antragsverfahren.

 

Private Krankenkassen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel ohne Probleme von den privaten Krankenkassen übernommen. Je nach Ihrem Tarif bestehen jedoch Unterschiede darin, wie viele Sitzungen abgedeckt sind und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Auch unterscheidet sich das Antragsprocedere zwischen den einzelnen Kassen. Ich möchte Sie daher bitten, mit Ihrer Krankenkasse abzuklären, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und sich die Antragsunterlagen zusenden zu lassen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt pro Sitzung (50 Minuten) 100,55€. 

 

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch persönlich tragen. In diesem Fall werden keine Daten an die Krankenversicherung weitergegeben. Das Honorar richtet sich wie bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt pro Sitzung (50 Minuten) 100,55€.